Der Historische Burschenverein hat zur Zeit 440 Mitglieder, davon 30 Jungmitglieder/Kinder.
Die Uniformen und Trachten sind Eigentum des Vereins und werden den Mitgliedern kostenlos zur
Verfügung gestellt.
Die Vorstandschaft
1.Vorsitzender:
Werner Schönig
Ölspielstraße 32
97286 Sommerhausen
E-Mail schoenig@burschenverein-sommerhausen.de
2.Vorsitzender:
Friedrich Staib
Schriftführerin:
Doris Bauer
Kassier
Stefan Diroll
1. Vortänzerin:
Bianca Schönig
2. Vortänzerin:
Theresa Schönig
1. Jugendleiterin:
Sabine Lehrmann
2. Jugendleiterin:
Petra Dürr
Trachtenwartin:
Gudrun Zobel
Trachtenwart:
Dominic Bauer
Homepage:
Dominik Lehrmann
Vereinslokal:
„Zum Goldenen Ochsen“
Hauptstraße 24
97286 Sommerhausen
Vereinsausschuß/Beisitzer
(in alphabetischer Reihenfolge):
Karin Amend
Dominic Bauer
Erich Baum
Peter Benkert
Udo Benkert
Petra Dürr
Max Maurer
Sebastian Schönig
Kurt Weber
Markus Willer
Der Verein gibt sich bei der Generalversammlung am 6.1.1993 nachfolgen aufgeführte Satzung:
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Historischer Burschenverein Sommerhausen mit Trachtengruppe e.V.“ Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Anschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Der Verein hat seinen Sitz in Sommerhausen. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist:
• Die historische Uniformen und die Burschen-, Frauen– und Mädchentrachten sowie die altherkömmlichen Sitten und Gebräuche am Kirchweihfest und bei Veranstaltungen, an denen der Verein teilnimmt, zu erhalten und zu pflegen.
• Volkstanz, Gesang und Mundartgedichte zu pflegen.
• Heimatliche Eigenheiten und bodenständigen Brauchtum zu fördern und durch anständiges Betragen die Achtung allerseits zu erwerben.
• Die Förderung der Jugend im Sinne der Jugendordnung der Gemeinschaft der Trachtenjugend.
§ 3 Vereinstätigkeit
Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch Abhalten von Tanzstunden, Dar-bietungen von Volkstänzen, Teilnahmen und Gestaltungen von Heimatabenden und Besuchen von Trachtenfesten.
§ 4
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
§ 5
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins
§ 6
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.
§ 7 Eintragung in das Vereinsregister
Der Verein ist seit 21.5.1975 im Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg Zweigstelle Ochsenfurt , Band VI Nr. 6 eingetragen.
§ 8 Schlusswort
Der Verein ist Mitglied im Deutschen Trachtenverband, über die Mitgliedschaft in weiteren Trachtenverbänden entscheidet die Mitgliederversammlung mit der zur Satzungsänderung notwendigen Mehrheit.
Alle Mitglieder sind zugleich der obengenannten Vereinigung unterworfen. Vollgeschriebene Vereinsbücher sind in einem Schrank im Vereinzimmer oder im gemeindlichen Archiv, Akt 60, aufzubewahren. Sämtliche Mitglieder haben sich nach den Richtlinien dieser Vereinsatzung zu halten, getreu unseren Wahlspruch:
„Mit Bruderhand umschlungen wird Not und Leid bezwungen“
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 9 Eintritt und Mitglieder
Vereinsmitglied kann jeder werden, der einen unbescholtenen Ruf genießt. Als Jungmitglied gelten Burschen und Mädchen vom 3. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Hierzu ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Sie haben in Versammlungen des Vereins erst ab den vollendeten 16. Lebensjahr volles Stimmrecht.
Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag, der an den 1.Vorsitzenden zu richten ist, der Vorstand. Ein abgelehnter Bewerber um die Mitgliedschaft hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen, diese entscheidet entgültig.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§ 10 Austritt der Mitglieder
Der Austritt aus dem Verein steht jederzeit offen, doch muss das betreffende Mitglied den 1. oder 2. Vorstand davon schriftlich zum Quartalsende in Kenntnis setzen.
§ 11 Ausschluss der Mitglieder
Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss.
Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands die Mitgliederversammlung. Ausgeschlossen werden kann:
• Wer irgendeiner Weise das Ansehen des Vereins schädigt.
• Wer sich öffentlich gegen den Verein, den Vorstand oder dem Ausschuss beleidigend äußert.
Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Versammlung mitzuteilen. Eine schriftliche eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.
Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung
§ 12 Streichung der Mitgliedschaft
Ein Mitglied scheidet außerdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn ein Mitglied seinen Jahresbeitrag trotz schriftlicher Aufforderung durch den Vorstand nicht innerhalb 3 Monaten von der Absendung der Mahnung an, voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenen Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein.
In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung hingewiesen werden.
Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurück kommt.
Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht wird.
§ 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und sind befugt :
• an allen Versammlungen (außer Ausschussversammlungen) beratend und abstimmend teilzunehmen.
• Beschwerde zu führen
• Anträge zu stellen und Vorträge zu halten
Alle Mitglieder haben gleiche Pflichten :
• sich den Beschlüssen der Mehrheit zu fügen
• den Verein bei jedem öffentlichen Auftreten würdevoll zu vertreten
• den Beitrag richtig zu bezahlen
• die historische Uniform bzw. Tracht nur dann zu tragen, wenn die Genehmigung der Vorstandschaft vorliegt.
§ 14 Verdiente Mitglieder — Ehrenmitglieder
Zu „verdienten Mitglieder“ können Mitglieder ernannt werden, die sich um den Verein verdient gemacht haben.
Für 25-jährige und 40-jährige Mitgliedschaft erhalten Mitglieder das 25-jährige bzw. 40-jährige Vereinsabzeichen. Für die Erlangung der Ehrung des Trachtenverbandes nach 25,40,50-jähriger aktiver Tätigkeit im Verein (mit einen entsprechenden Ehrenzeichen) kann vorgeschlagen werden, wer nach Vollendung des 17. Lebensjahres 25,40,50 Jahre aktiv im Verein tätig war.
Zu Ehrenmitgliedern können ernannt werden:
• Mitglieder, die sich in hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben und sich um das Emporkommen und den Bestrebungen des Vereins große Verdienste erworben haben, ohne Rücksicht auf die Dauer der Zugehörigkeit zum Verein.
• Mitglieder, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres 50 Jahre dem Verein zugehört haben.
Verdiente Mitglieder und Ehrenmitglieder, sowie Mitglieder mit 25– jähriger Mitgliedschaft, haben dieselben Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
Über die Ehrung entscheidet die Ausschussversammlung mit 2⁄3 Stimmenmehrheit.
§ 15 Todesfall
Stirbt ein Mitglied des Vereins, soll es mit allen Ehren begraben werden.
§ 16 Mitgliedsbeitrag
Jedes dem Verein beitretende Mitglied zahlt eine Aufnahmegebühr und einen jährlichen Beitrag. Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen die Hälfte des jeweiligen Beitrages. Die jeweilige Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
Der Beitrag wird jährlich einmal bezahlt.
§ 17 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
• der Vorstand
• der Ausschuss (10 Mitglieder als Beisitzer) und Jugendleiter/in, Vortänzer/in und Trachtenwart
• die Mitgliederversammlung
§ 18 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer/in und dem Kassier/in.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand und der Ausschuss wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Das Amt einer Mitgliedes des Vorstandes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.
§ 19 Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Ausgaben für Anschaffung von Trachten und Grunderwerb, welche die Summe von 2500,– € überschreitet, sowie bei Ausgaben oder zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2500,– € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
§ 20 Berufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich, möglichst in den ersten 3 Monaten des Kalenderjahres, oder bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstands binnen 3 Monaten.
§ 21 Form der Berufung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich eine Woche vorher einberufen.
Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung bezeichnen.
§ 22 Mitgliederversammlung
Die Jahresversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihr obliegt :
• Die Entgegennahme des jährlichen Tätigkeits-, Kassen– und Revisionsberichtes sowie die Entlastung des Vereinsvorstandes.
• Die Wahl des Vereinsvorstandes auf die Dauer von 2 Jahren.
• Die Beschlussfassung über die Satzung, Satzungsänderung, Richtlinien, Beitragsordnung sowie Auflösung des Vereins.
• Die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern nach § 9 und § 11 diese Satzung.
• Die Beratung und Erledigung aller Angelegenheiten der Heimatpflege und des kulturellen Lebens.
• Die Beschlussfassung über gestellte Anträge.
Anträge können stellen :
• Alle Mitglieder
• Die erweiterte Vorstandschaft (Ausschuss)
• Die Vereinsjugend
Anträge sind 4 Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den 1.Vorstand einzureichen. Beschlüsse der Jahresversammlung werden in einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 5 Mitgliedern muss eine außerordentliche Versammlung abgehalten werden.
§ 23 Beschlussfähigkeit
vor Ablauf von 3 Monaten seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit der selben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung darf frühestens 2 Monate nach dem erstem Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens 3 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.
Die Einladungen zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die Erleichterte Beschlussfähigkeit (Absatz 5) zu erhalten.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.
§ 24 Beschlussfassung
Es wird mit Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der Anwesenden, ist schriftlich und geheim abzustimmen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einen Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Zur Änderung des Zweckes des Vereins ( § 2 der Satzung ) ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4⁄5 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 25 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem Schriftführer/in zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.
Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
§ 26 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Jahreshauptversammlung, bei der mindestens 2⁄3 der Mitglieder anwesend sein müssen. Wird diese Zahl nicht erreicht, muss innerhalb von 3 Monaten eine weitere Versammlung ordnungsgemäß einberufen werden. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Die Auflösung selbst muss in beiden Fällen mit einer 4⁄5 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt des Vermögen des Vereins an die Gemeinde Sommerhausen, die es unmittelbar uns ausschließlich für gemeinnützliche Zwecke und für einen traditions-trachtenerhaltenen bzw. historischen Verein zu verwenden hat.
§ 27 Inkrafttreten
Die Satzung trifft mit dem heutigen Tage, dem 6. Januar 1993 in Kraft.
Die Satzungsänderung tritt am 6. Januar 2006 in Kraft.
Sommerhausen, den 6. Januar 2006
Unsere Kapelle
Der „Historische Burschenverein mit Trachtengruppe e.V. Sommerhausen“ wird 125 Jahre
Als am 29. Dezember 1882 der Historische Burschenverein Sommerhausen gegründet wurde, hat er als besondere Aufgabe den Erhalt der Bürgerwehr-Uniform und der örtlichen Kirchweihbräuche benannt.
Über den genauen Zeitpunkt der Gründung dieser Bürgerwehr bestehen leider keine Aufzeichnungen. Aber allein die leuchtenden Farben des Hauses Limpurg, rot und gelb, signalisieren, dass eine enge Verbindung der Bürgerwehr zum gräflichen Haus der Rechteren-Limpurg-Speckfeld bestanden hat.
1268 wurde das gräfliche Haus erstmals genannt. Von 1413 ist berichtet, dass in diesem Jahre die Hohenlohe-Speckfeldische Linie ausstarb und 1435 Schenk von Limpurg hier “ das Sagen“ hatte.
Von 1601 gibt es die erste Überlieferung über die damaligen Markungsumgänge unter Teilnahme der Bürgerschaft (Bürgerwehr). Von 1617, 1685 und 1723 wird ebenfalls berichtet, dass o.g. Markungsumgänge stattgefunden haben.
Als weitere Jahreszahl ist uns 1649 überliefert. Für dieses Jahr ist archivarisch festgehalten, dass beim Durchzug des Pfalzgrafen, derselbe durch das Abhalten einer Bürgerparade geehrt wurde. Auch hier war die Bürgerschaft angetreten und in einer diesbezüglichen Anweisung ist angeordnet: „Wo das Bürgermilitär paradiert, müssen gut gekleidete, mit sauberer Armatur vorgesehene Leute ausgesucht werden.“
1652 war das Geburtsjahr des heutigen Hammeltanzes. Dieser wurde früher von aktiven Bürgerschaftsangehörigen herausgeschossen.
1667 wurde erstmalig das Kirchweihfest beschrieben. Aus Rechnungen geht hervor: „Denen Corporals, Trommelschläger und Offizieren an der Kirchweih als sie ins Gewehr gegangen altem Brauch nachgeben .… 12 Maß“. Hier ist auch „die in malerischen Uniformen gekleidete Bürgerwehr“ erwähnt.
Von 1668 besagt eine alte Urkunde, dass zum Kirchweihfest dieses Jahres die Bürgerschaft exerziert wurde. Ab 1702 wurde dieses Treiben am Kirchweihsonntag verboten und nur für den Montag erlaubt, unter der Bedingung, dass es um 12.00 Uhr endigen müsse. Mit dieser Anordnung war der Kirchweihmontag als „Sommerhäuser Nationalfeiertag“ begründet.
Vom 23. September anno 1752 befindet sich im gemeindlichen Archiv ein geschichtlicher Nachweis über eine „Lista derer Ober– und Unter-Offiziers wie auch einer gesamten jungen Mannschaft zu Sommerhausen“.
Diese Sitten und Gebräuche stammen aus der Zeit, da Sommerhausen noch Residenz der Grafen von Rechteren-Limpurg war. Diesen regierenden Grafen stand eine Bürgerwehr zur Verfügung, die sich aus Bürgern des Residenzsitzes bildete. Jeder Bürger, der keine körperlichen Gebrechen hatte, musste dieser Bürgerwehr beitreten. Diese war lediglich eine Paradetruppe, die bei jeder festlichen Gelegenheit mit großem Pomp aufmarschierte.
Mit großer Pracht und Drumherum feierte man auch 1785 das Kirchweihfest. Vergilbte Blätter des gemeindlichen Archivs schildern in allen Einzelheiten den damaligen Ablauf.
Anlässlich des Einzuges des neuvermählten Grafen von Rechteren-Limpurg mit dessen Gemahlin im Jahre 1807 paradierte die Bürgerwehr.
Doch diese Sitte der Bürgerwehrparade, besonders am Kirchweihfest, war in Sommerhausen so tief verwurzelt, dass sie nun von Seiten der Bürgerschaft privat weitergeführt wurde.
Von da an war aber noch ein weiter Weg, bis zum Kirchweihfest des Jahres 1882 eine neue Fahne durch die Burschen angeschafft und am Kirchweihmontag auf dem Schießplatz durch Pfarrer Hofmann geweiht wurde.
Gründung des Historischen Burschenvereins
Nachdem es durch die freundliche Mitarbeit unseres Ehrenmitglieds Alt-Bürgermeister Karl Steinmann gelungen ist, die Original-Gründungsstatuten der Burschenschaft (Vorgänger des Burschenvereins) mit dem dazugehörigen Schriftverkehr mit dem Königlichen Bezirksamt Ochsenfurt aufzufinden, kann einwandfrei als Gründungsdatum des Vereins der 29. Dezember 1882 angegeben werden. Am 29. Dezember 1882 wurde eine Versammlung der Burschen unserer Ortschaft angesetzt. In dieser Zusammenkunft wurde beschlossen, einen Verein zu gründen, dessen Aufgabe es sein soll:
– den historischen Kirchweih-Auszug zu erhalten,
– die altherkömmlichen Sitten und Gebräuche zu pflegen,
– gute Sitten zu fördern,
– durch anständiges Benehmen sich die Achtung allseits zu erwerben, sowie
– Gesang und gesellige Unterhaltung zu pflegen.
Die erste Vorstandswahl dieses neugegründeten Vereins erbrachte folgendes Ergebnis: Martin Stolz als Vorstand, Sebastian Dell, Georg Brand I, Georg Mündlein I, Martin Oehler und Johann Richter als Ausschlussmitglied.
An diesem 29. Dezember 1882 schlug die Geburtsstunde unseres Vereines. Viele Mitglieder kamen, man hielt zusammen, die erwähnten Statuten wurden getreu dem Wahlspruch „Mit Bruderhand umschlungen, wird Not und Leid bezwungen“ eingehalten — die Jahre flossen dahin.
Nach 27 Jahren wurde eine neue Fahne angeschafft, die am 18. Juli 1909 im Schlosshof von Pfarrer Monninger geweiht wurde. In seiner Festrede erklärte Pfarrer Monninger die hohe Bedeutung der Fahne und erinnerte die Burschen an ihre edlen Vereinsgrundsätze.
1911 wurde die Kirchweih besonders gefeiert und die Festfolge neu festgelegt.
Im Jahre 1920 wurde ein Gefallenenehrenbild der Vereinsmitglieder, die im Weltkrieg 1914⁄18 im Felde blieben, erstellt.
Leider ist nun bis 1925 nichts näheres mehr über das Leben und Treiben des Vereins und seiner Mitglieder schriftlich festgehalten, denn das erste vom „Sekretär“ beschriebene Vereinsbuch ist nicht mehr auffindbar. Ab 1925 kann die Geschichte des Historischen Burschenvereins wieder lückenlos verfolgt werden.
1925 wurde die noch gut erhaltene Schützenscheibe (heutiges Vereinsabzeichen) von den Ehrenmitgliedern Friedrich Gutmann und Kilian Mündlein gestiftet. Diese Scheibe wurde vom hiesigen Kunstmaler Jörg Hartmann gemalt.
Doch die aufwärtsstrebenden, frohen und glücklichen Jahre wurden durch den 2. Weltkrieg unterbrochen. Viele Vereinsmitglieder mussten zu den Fahnen eilen, manch einer sah die Heimat nicht wieder. Viele Unterlagen, Protokolle, Aufzeichnungen und Uniformstücke der Bürgerwehr, sowie Ausrüstungsstücke gingen verloren und wurden vernichtet.
Nach dem furchtbaren Kriegsende, das uns nach lebhaft in Erinnerung ist, waren es dann 53 Männer unserer Heimatgemeinde, die den Verein wieder aufleben ließen.
Der schwere Neuanfang
Der am 31.3.1974 verstorbene Ehrenvorstand Georg Hetzel und unser Ehrenmitglied Karl Mündlein sen. kamen wohl aus dem Staunen nicht heraus, als ihnen bei der Wiederanmeldung des Vereins bei der Militärregierung im Jahre 1946 mit Gefängnis gedroht wurde, wenn hier „etwas militärisches“ aufgezogen würde. Aber trotz vieler bürokratischer Hindernisse konnte am 5.1.1947 die Wiedergründung des Vereins mit amtlicher Genehmigung vorgenommen werden.
Nun entfaltete der Historische Burschenverein mit seiner historischen Uniform rege Tätigkeit im Bereich auswärtiger Veranstaltungen. Viele Preise, Medaillen, Bänder und sonstige Erinnerungsgaben zeugen von der Beliebtheit des Auftretens.
Im Jahre 1952 feierte der Historische Burschenverein Sommerhausen sein 70-jähriges Gründungsfest.
1952 entdeckte man bei Bauarbeiten zwischen dem Weingut Gebhardt und dem Schloss Reste einer Frauentracht aus Sommerhausen im Mauerwerk. Noch im selben Jahr wurde durch die Initiative unseres späteren Ehrenmitgliedes, ihre Erlaucht Hildgard Gräfin von Rechteren-Limpurg-Speckfeld, die Frauen– und Mädchengruppe gegründet und somit der Anschluss an die große Trachtenbewegung geschaffen. Sechs komplette Mädchentrachten stiftete ihre Erlaucht dem Verein.
Im Jahre 1953 wurden die ersten Trachtentänze geübt, womit ein neues Vereinsleben zum Blühen kam. Außerdem übergibt Gräfin Hildgard dem Verein das von ihr getextete Sommerhäuser Volkslied „Es gibt nur e Summerhause auf der Welt“ mit einer Widmung.
Ein weiterer Höhepunkt war das Jahr 1962, als die Musikgemeinschaft Sommerhausen in die Uniformen der ehemaligen Bürgerwehr eingekleidet wurde.
Am 28. Juli 1963 wurde von den Ehrenmitgliedern Regine und Leonhard Stang eine neue Fahne gestiftet, die an diesem Tage durch Herrn Kirchenrat Georg Riegel im Festgottesdienst feierlich geweiht wurde.
Ein farbenfroher Trachtenfestzug durch die dichtgesäumten, festlich geschmückten Straßen war ein weiterer Höhepunkt dieses Festes. Strahlender Sonnenschein und die Beteiligung zahlreicher Gäste aus nah und fern haben diese Fahnenweihe, in Verbindung mit dem 80-jährigen Gründungsfest unseres Vereins, zu einer bleibenden Erinnerung verholfen.
Vom 17. bis 19. Juni 1972 war der Marktflecken wieder Treffpunkt für die Trachtengruppen und Musikkapellen aus ganz Bayern. Das Wetter war sonnig und die Stimmung der Gäste heiter. Das Festbier süffig und das 90-jährige Gründungsfest des Historischen Burschenvereins, dem wohl ältesten Mitglied in der Vereinigung Bayerischen Trachtenvereine, wieder ein voller Erfolg. Sommerhausen hatte für dieses Jubiläum sein schönstes Festkleid angelegt und machte seinem gastfreundlichen Ruf wieder einmal alle Ehre.
Bei der Schlussfeier der Olympischen Spiele 1972 in München nahmen 2 Trachtenpaare des Historischen Burschenvereins teil.
Einen schmerzlichen Verlust musste der Verein am 3. Juni 1973 hinnehmen, als die Nachricht kam, dass unser Ehrenmitglied, ihre Erlaucht Hildgard Gräfin von Rechteren-Limpurg-Speckfeld, verstorben ist.
Groß war die Anteilnahme der gesamten Bevölkerung als „unsere Gräfin“ am 8. Juni 1973, flankiert von Männern und Frauen des Vereins in Tracht und der Trachtenjugend, in Markt Einersheim zu Grabe getragen wurde.
Doch das Leben im Verein ging weiter. Trachtenfeste in nah und fern wurden besucht. Beim internationalen Trachtenfest am 12. und 13.05.1973 in Wels/Oberösterreich, beim großen Eröffnungsfestzug des Münchner Oktoberfestes 1977, bei der Eröffnung der Deutschen Weinwoche am 3. Mai 1978, mit anschließendem Empfang im Maximilianeum in München oder bei der Eröffnung einer internationalen Blumenausstellung in Caen/Frankreich, um nur einige Besuche zu nennen, zeigten die „Historischen Burschen und Frauen die Schönheit ihrer Uniform und Tracht, sowie Volkstänze aus unserer Heimat.
Am 26.5.1975 wurde unser langjähriger Vorstand Martin Oehler zum Ehrenvorstand des Historischen Burschenvereins ernannt. Er führte den Verein von 1953 bis 1970 (ausgenommen 1957) und hat sich im Verein besonders im Aufbau der Trachtengruppe und beim Erlernen der Volkstänze große Verdienste erworben. Viele Jahre hat er die wöchentlichen Tanzproben musikalisch betreut.
Im Jahre 1976 wurde erstmals der Maibaum von Sommerhausen durch Männer und Frauen des Historischen Burschenvereins in Tracht aufgestellt. Die Trachtenjugend tanzte anschließend um den Maibaum und die Sommerhäuser Musikanten spielten die Tänze und umrahmten die Feier. Es wurde durch Vereinsbeschluß festgelegt, dass dieser Brauchtum nun alljährlich durchgeführt wird.
Ein weiterer Höhepunkt war der vom 24.5. bis 26.5.1978 in Sommerhausen ausgetragene unterfränkische Bezirksjugendtag, an dem sich die Jugendlichen der 16 unterfränkischen Vereine ihr Stelldichein gaben und ihr Können in Volkstanz, Volksmusik und Mundart zeigten.
Im Jahre 1981⁄82 wurde innerhalb des Vereins durch Artur Steinmann eine Akkordeongruppe gegründet, die von unserem Ehrenmitglied Hans Müller in die Technik des Spielens eingewiesen wurde.
Vom 5. bis 7. Juni 1982 feiere der Verein als ältester Trachtenverein in Bayern sein 100-jähriges Bestehen in Verbindung mit dem 30. unterfränkischen Bezirks-Trachenfest.
Mit dem festlich geschmückten Marktflecken hätte sich kein schönerer Hintergrund finden lassen. Historische Schilder vor Gasthäusern, dem altehrwürdigem Schloss und dem Rathaus, wehende Fahnen, sowie schmucke Fachwerkhäuser und dazwischen die bunte Schar der Trachtler, verliehen dem Festzug einen würdigen Rahmen.
Am 20.10.1982 wurde dem Verein auf der Festung Marienberg in Würzburg die Medaille „Für vorbildliche Heimatpflege“ mit der Urkunde vom Landtagspräsidenten a.D. Rudolf Hanauer vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege feierlich überreicht.
Am 3.7.1982, anlässlich des großen Trachtenzuges in München — 100 Jahre Trachtenbewegung in Bayern — das Jahrhundertfest der bayerischen Trachtler, führte der Historische Burschenverein den Bezirk Unterfranken im Festzug an.
Am 6.10.1983 wurde der Bayerische Ministerpräsident Dr. hc. Franz Josef Strauß anlässlich seines Besuches in Sommerhausen von den aktiven Frauen und Männern des Historischen Burschenvereins in Tracht und Uniform zum Geburtshaus des Amerika-Auswanderes Franz Daniel Pastorius geleitet. Zuvor nahmen 6 Paare des Vereins bei einem Festakt in der Würzburger Residenz teil.
Seit 1977 veranstaltet der Verein alljährlich in Zusammenarbeit mit der Musikgemeinschaft Sommerhausen ein Straßenweinfest.
Am 6. Januar 1995 wird das mehrjährige Ausschußmitglied und Kassier Werner Schönig zum 1.Vorsitzenden gewählt. Er ist mit 32 Jahren der jünsten Vereinvorsitzender der Vereinigung der links der Donau.
Im April 1995 wird 1. Vorstand Kaspar Mündlein wegen überragender Leistungen und vorbildlicher Pflichterfüllung in über 50 Jahren als Funktionär des Vereins zum Ehrenvorstand ernannt.
Im Mai 1998 übergibt Ehrenmitglied Wolfgang Baum eine von ihm geschriebene „Illustrierte Geschichte des Historischen Burschenvereins Sommerhausen mit Trachtengruppe e.V., gegr. 1882″, (344 Seiten).
Fortsetzung in Arbeit
„Mit Bruderhand umschlungen, wird Not und Leid bezwungen.