Kinder

Der His­torische Burschen­verein hat zur Zeit 440 Mit­glieder, davon 30 Jungmitglieder/Kinder.

Die Uni­for­men und Tra­chten sind Eigen­tum des Vere­ins und wer­den den Mit­gliedern kosten­los zur
Ver­fü­gung gestellt.

Die Vorstandschaft

1.Vorsitzender:
Werner Schönig
Ölspiel­straße 32
97286 Som­mer­hausen

E-Mail schoenig@burschenverein-sommerhausen.de

2.Vorsitzender:
Friedrich Staib

Schrift­führerin:
Doris Bauer

Kassier
Ste­fan Diroll

1. Vortänz­erin:
Bianca Schönig

2. Vortänz­erin:
Theresa Schönig

1. Jugendlei­t­erin:
Sabine Lehrmann

2. Jugendlei­t­erin:
Petra Dürr

Tra­cht­en­wartin:
Gudrun Zobel

Tra­cht­en­wart:
Dominic Bauer

Home­page:
Dominik Lehrmann

Vere­inslokal:
„Zum Gold­e­nen Ochsen“
Haupt­straße 24
97286 Som­mer­hausen


Kirchweih

Vereinsausschuß/Beisitzer
(in alphabetischer Reihenfolge):

Karin Amend
Dominic Bauer
Erich Baum
Peter Benkert

Udo Benkert
Petra Dürr
Max Maurer

Sebas­t­ian Schönig
Kurt Weber
Markus Willer


Satzung
des His­torischen Burschen­vere­ins Som­mer­hausen mit Tra­cht­en­gruppe e.V.
gegrün­det am 29.12.1882


Der Verein gibt sich bei der Gen­er­alver­samm­lung am 6.1.1993 nach­fol­gen aufge­führte Satzung:

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „His­torischer Burschen­verein Som­mer­hausen mit Tra­cht­en­gruppe e.V.“ Der Verein ver­folgt auss­chließlich und unmit­tel­bar gemein­nützige Zwecke im Sinne des Anschnitts „Steuer­begün­stigte Zwecke“ der Abgabeord­nung.

Der Verein hat seinen Sitz in Som­mer­hausen. Vere­in­s­jahr ist das Kalen­der­jahr.

§ 2 Zweck
Der Zweck des Vere­ins ist:
• Die his­torische Uni­for­men und die Burschen-, Frauen– und Mäd­chen­tra­chten sowie die altherkömm­lichen Sit­ten und Gebräuche am Kirch­wei­h­fest und bei Ver­anstal­tun­gen, an denen der Verein teil­nimmt, zu erhal­ten und zu pfle­gen.

• Volk­stanz, Gesang und Mundartgedichte zu pfle­gen.
• Heimatliche Eigen­heiten und boden­ständi­gen Brauch­tum zu fördern und durch anständi­ges Betra­gen die Achtung aller­seits zu erwer­ben.
• Die Förderung der Jugend im Sinne der Jugen­dord­nung der Gemein­schaft der Tra­cht­en­ju­gend.

§ 3 Vere­in­stätigkeit
Der Verein erfüllt seine Auf­gaben durch Abhal­ten von Tanzs­tun­den, Dar-bietungen von Volk­stänzen, Teil­nah­men und Gestal­tun­gen von Heimataben­den und Besuchen von Tra­cht­en­festen.

§ 4
Der Verein ist selb­st­los tätig, er ver­folgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaftliche Zwecke

§ 5
Mit­tel des Vere­ins dür­fen nur für die satzungsmäßige Zwecke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glieder erhal­ten keine Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des
Vere­ins

§ 6
Es darf keine Per­son durch Aus­gaben, die dem Zweck der Kör­per­schaft fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mäßig hohe Vergü­tun­gen begün­stigt wer­den. Die mit einem Ehre­namt betrauten Mit­glieder haben nur Anspruch auf Ersatz tat­säch­lich erfol­gter Aus­la­gen.

§ 7 Ein­tra­gung in das Vere­in­sreg­is­ter
Der Verein ist seit 21.5.1975 im Vere­in­sreg­is­ter des Amts­gerichts Würzburg Zweig­stelle Ochsen­furt , Band VI Nr. 6 einge­tra­gen.

§ 8 Schluss­wort
Der Verein ist Mit­glied im Deutschen Tra­cht­en­ver­band, über die Mit­glied­schaft in weit­eren Tra­cht­en­ver­bän­den entschei­det die Mit­gliederver­samm­lung mit der zur Satzungsän­derung notwendi­gen Mehrheit.

Alle Mit­glieder sind zugle­ich der oben­ge­nan­nten Vere­ini­gung unter­wor­fen. Vollgeschriebene Vere­ins­bücher sind in einem Schrank im Vere­inz­im­mer oder im gemeindlichen Archiv, Akt 60, aufzube­wahren. Sämtliche Mit­glieder haben sich nach den Richtlin­ien dieser Vere­in­satzung zu hal­ten, getreu unseren Wahlspruch:

„Mit Bruder­hand umschlun­gen wird Not und Leid bezwun­gen“

Der Verein ist parteipoli­tisch und kon­fes­sionell neu­tral.

§ 9 Ein­tritt und Mit­glieder
Vere­ins­mit­glied kann jeder wer­den, der einen unbescholte­nen Ruf genießt. Als Jung­mit­glied gel­ten Burschen und Mäd­chen vom 3. bis zum vol­len­de­ten 16. Leben­s­jahr. Hierzu ist die schriftliche Zus­tim­mung des geset­zlichen Vertreters vorzule­gen. Sie haben in Ver­samm­lun­gen des Vere­ins erst ab den vol­len­de­ten 16. Leben­s­jahr volles Stimm­recht.

Über die Auf­nahme entschei­det auf schriftlichen Antrag, der an den 1.Vorsitzenden zu richten ist, der Vor­stand. Ein abgelehn­ter Bewer­ber um die Mit­glied­schaft hat inner­halb eines Monats nach Bekan­nt­gabe des Ablehnungs­beschlusses das Recht, die näch­ste Mit­gliederver­samm­lung anzu­rufen, diese entschei­det ent­gültig.

Ein Auf­nah­meanspruch besteht nicht.

§ 10 Aus­tritt der Mit­glieder
Der Aus­tritt aus dem Verein steht jed­erzeit offen, doch muss das betr­e­f­fende Mit­glied den 1. oder 2. Vor­stand davon schriftlich zum Quar­talsende in Ken­nt­nis set­zen.

§ 11 Auss­chluss der Mit­glieder
Die Mit­glied­schaft endet außer­dem durch Auss­chluss.

Der Auss­chluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zuläs­sig. Über den Auss­chluss entschei­det auf Antrag des Vor­stands die Mit­gliederver­samm­lung. Aus­geschlossen wer­den kann:

• Wer irgen­deiner Weise das Anse­hen des Vere­ins schädigt.
• Wer sich öffentlich gegen den Verein, den Vor­stand oder dem Auss­chuss belei­di­gend äußert.

Der Vor­stand hat seinen Antrag dem auszuschließen­den Mit­glied min­destens zwei Wochen vor der Ver­samm­lung mitzuteilen. Eine schriftliche einge­hende Stel­lung­nahme des Mit­glieds ist in der über den Auss­chluss entschei­den­den Ver­samm­lung zu ver­lesen. Der Auss­chluss eines Mit­glieds wird sofort mit der Beschlussfas­sung wirk­sam.
Der Auss­chluss soll dem Mit­glied, wenn es bei der Beschlussfas­sung

§ 12 Stre­ichung der Mit­glied­schaft
Ein Mit­glied schei­det außer­dem mit Stre­ichung der Mit­glied­schaft aus dem Verein aus. Die Stre­ichung der Mit­glied­schaft erfolgt, wenn ein Mit­glied seinen Jahres­beitrag trotz schriftlicher Auf­forderung durch den Vor­stand nicht inner­halb 3 Monaten von der Absendung der Mah­nung an, voll entrichtet. Die Mah­nung muss mit eingeschriebe­nen Brief an die let­zte dem Verein bekan­nte Anschrift des Mit­glieds gerichtet sein.

In der Mah­nung muss auf die bevorste­hende Stre­ichung hingewiesen wer­den.

Die Mah­nung ist auch wirk­sam, wenn die Sendung als unzustell­bar zurück kommt.
Die Stre­ichung der Mit­glied­schaft erfolgt durch Beschluss des Vor­stands der dem betrof­fe­nen Mit­glied nicht bekannt gemacht wird.

§ 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mit­glieder haben gle­iche Rechte und sind befugt :

• an allen Ver­samm­lun­gen (außer Auss­chussver­samm­lun­gen) bera­tend und abstim­mend teilzunehmen.
• Beschw­erde zu führen
• Anträge zu stellen und Vorträge zu hal­ten

Alle Mit­glieder haben gle­iche Pflichten :

• sich den Beschlüssen der Mehrheit zu fügen
• den Verein bei jedem öffentlichen Auftreten würde­voll zu vertreten
• den Beitrag richtig zu bezahlen
• die his­torische Uni­form bzw. Tra­cht nur dann zu tra­gen, wenn die Genehmi­gung der Vor­stand­schaft vor­liegt.

§ 14 Ver­di­ente Mit­glieder — Ehren­mit­glieder
Zu „ver­di­en­ten Mit­glieder“ kön­nen Mit­glieder ernannt wer­den, die sich um den Verein ver­di­ent gemacht haben.

Für 25-jährige und 40-jährige Mit­glied­schaft erhal­ten Mit­glieder das 25-jährige bzw. 40-jährige Vere­ins­abze­ichen. Für die Erlan­gung der Ehrung des Tra­cht­en­ver­ban­des nach 25,40,50-jähriger aktiver Tätigkeit im Verein (mit einen entsprechen­den Ehren­ze­ichen) kann vorgeschla­gen wer­den, wer nach Vol­len­dung des 17. Leben­s­jahres 25,40,50 Jahre aktiv im Verein tätig war.

Zu Ehren­mit­gliedern kön­nen ernannt wer­den:
• Mit­glieder, die sich in her­vor­ra­gen­der Weise um den Verein ver­di­ent gemacht haben und sich um das Emporkom­men und den Bestre­bun­gen des Vere­ins große Ver­di­en­ste erwor­ben haben, ohne Rück­sicht auf die Dauer der Zuge­hörigkeit zum Verein.
• Mit­glieder, die nach Vol­len­dung des 16. Leben­s­jahres 50 Jahre dem Verein zuge­hört haben.

Ver­di­ente Mit­glieder und Ehren­mit­glieder, sowie Mit­glieder mit 25– jähriger Mit­glied­schaft, haben diesel­ben Rechte und Pflichten wie andere Mit­glieder. Ehren­mit­glieder zahlen keinen Beitrag.
Über die Ehrung entschei­det die Auss­chussver­samm­lung mit 23 Stim­men­mehrheit.

§ 15 Todes­fall
Stirbt ein Mit­glied des Vere­ins, soll es mit allen Ehren begraben wer­den.

§ 16 Mit­glieds­beitrag
Jedes dem Verein beitre­tende Mit­glied zahlt eine Auf­nah­mege­bühr und einen jährlichen Beitrag. Mit­glieder bis zum vol­len­de­ten 16. Leben­s­jahr zahlen die Hälfte des jew­eili­gen Beitrages. Die jew­eilige Höhe bes­timmt die Mit­gliederver­samm­lung.

Der Beitrag wird jährlich ein­mal bezahlt.

§ 17 Organe des Vere­ins
Organe des Vere­ins sind:

• der Vor­stand
• der Auss­chuss (10 Mit­glieder als Beisitzer) und Jugendleiter/in, Vortänzer/in und Tra­cht­en­wart
• die Mit­gliederver­samm­lung

§ 18 Vor­stand
Der Vor­stand besteht aus dem 1. und 2. Vor­sitzen­den, dem Schriftführer/in und dem Kassier/in.

Je zwei Vor­standsmit­glieder vertreten gemein­sam. Der Vor­stand und der Auss­chuss wird durch Beschluss der Mit­gliederver­samm­lung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungs­gemäßen Bestel­lung des näch­sten Vor­standes im Amt. Das Amt einer Mit­gliedes des Vor­standes endet mit seinem Auss­chei­den aus dem Verein.

§ 19 Beschränkung der Vertre­tungs­macht des Vor­standes
Die Vertre­tungs­macht des Vor­standes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Aus­gaben für Anschaf­fung von Tra­chten und Grun­der­werb, welche die Summe von 2500,– € über­schre­itet, sowie bei Aus­gaben oder zur Auf­nahme eines Kred­its von mehr als 2500,– € die Zus­tim­mung der Mit­gliederver­samm­lung erforder­lich ist.

§ 20 Beru­fung der Mit­gliederver­samm­lung
Die Mit­gliederver­samm­lung ist zu berufen, wenn es das Inter­esse des Vere­ins erfordert, jedoch min­destens ein­mal jährlich, möglichst in den ersten 3 Monaten des Kalen­der­jahres, oder bei Auss­chei­den eines Mit­gliedes des Vor­stands bin­nen 3 Monaten.

§ 21 Form der Beru­fung
Die Mit­gliederver­samm­lung wird vom Vor­stand schriftlich eine Woche vorher ein­berufen.

Die Beru­fung der Ver­samm­lung muss den Gegen­stand der Beschlussfas­sung beze­ich­nen.

§ 22 Mit­gliederver­samm­lung
Die Jahresver­samm­lung ist das höch­ste Organ des Vere­ins. Ihr obliegt :

• Die Ent­ge­gen­nahme des jährlichen Tätigkeits-, Kassen– und Revi­sions­berichtes sowie die Ent­las­tung des Vere­insvor­standes.
• Die Wahl des Vere­insvor­standes auf die Dauer von 2 Jahren.
• Die Beschlussfas­sung über die Satzung, Satzungsän­derung, Richtlin­ien, Beitrag­sor­d­nung sowie Auflö­sung des Vere­ins.
• Die Auf­nahme und den Auss­chluss von Mit­gliedern nach § 9 und § 11 diese Satzung.
• Die Beratung und Erledi­gung aller Angele­gen­heiten der Heimatpflege und des kul­turellen Lebens.
• Die Beschlussfas­sung über gestellte Anträge.

Anträge kön­nen stellen :
• Alle Mit­glieder
• Die erweit­erte Vor­stand­schaft (Auss­chuss)
• Die Vere­in­sju­gend

Anträge sind 4 Wochen vor der ordentlichen Gen­er­alver­samm­lung an den 1.Vorstand einzure­ichen. Beschlüsse der Jahresver­samm­lung wer­den in ein­facher Stim­men­mehrheit der anwe­senden Mit­glieder gefasst. Auf schriftlich begrün­de­ten Antrag von min­destens 5 Mit­gliedern muss eine außeror­dentliche Ver­samm­lung abge­hal­ten wer­den.

§ 23 Beschlussfähigkeit
vor Ablauf von 3 Monaten seit dem Ver­samm­lungstag eine weit­ere Mit­gliederver­samm­lung mit der sel­ben Tage­sor­d­nung einzu­berufen. Die weit­ere Ver­samm­lung darf früh­estens 2 Monate nach dem erstem Ver­samm­lungstag stat­tfinden, hat aber jeden­falls spätestens 3 Monate nach diesem Zeit­punkt zu erfol­gen.

Die Ein­ladun­gen zu der weit­eren Ver­samm­lung hat einen Hin­weis auf die Erle­ichterte Beschlussfähigkeit (Absatz 5) zu erhal­ten.
Die Ver­samm­lung ist ohne Rück­sicht auf die Zahl der erschiene­nen Vere­ins­mit­glieder beschlussfähig.

§ 24 Beschlussfas­sung
Es wird mit Handze­ichen abges­timmt. Auf Antrag von min­destens 5 der Anwe­senden, ist schriftlich und geheim abzus­tim­men. Bei der Beschlussfas­sung entschei­det die Mehrheit der erschiene­nen Mit­glieder. Zu einen Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der erschiene­nen Mit­glieder erforder­lich.

Zur Änderung des Zweckes des Vere­ins ( § 2 der Satzung ) ist die Zus­tim­mung aller Mit­glieder erforder­lich, die Zus­tim­mung der nicht erschiene­nen Mit­glieder muss schriftlich erfol­gen.

Zur Beschlussfas­sung über die Auflö­sung des Vere­ins ist eine Mehrheit von 45 der erschiene­nen Mit­glieder erforder­lich.

§ 25 Beurkun­dung der Ver­samm­lungs­beschlüsse
Über die in der Ver­samm­lung gefassten Beschlüsse ist eine Nieder­schrift aufzunehmen.

Die Nieder­schrift ist von dem Vor­sitzen­den der Ver­samm­lung und dem Schriftführer/in zu unter­schreiben. Wenn mehrere Vor­sitzende tätig waren, unterze­ich­net der let­zte Ver­samm­lungsleiter die ganze Nieder­schrift.
Jedes Vere­ins­mit­glied ist berechtigt, die Nieder­schrift einzuse­hen.

§ 26 Auflö­sung des Vere­ins
Über die Auflö­sung des Vere­ins entschei­det die Jahre­shauptver­samm­lung, bei der min­destens 23 der Mit­glieder anwe­send sein müssen. Wird diese Zahl nicht erre­icht, muss inner­halb von 3 Monaten eine weit­ere Ver­samm­lung ord­nungs­gemäß ein­berufen wer­den. Diese ist dann ohne Rück­sicht auf die Zahl der Erschiene­nen beschlussfähig.

Die Auflö­sung selbst muss in bei­den Fällen mit einer 45 Mehrheit der Anwe­senden beschlossen wer­den.

Bei der Auflö­sung oder Aufhe­bung des Vere­ins oder bei Weg­fall seines bish­eri­gen Zwecks, fällt des Ver­mö­gen des Vere­ins an die Gemeinde Som­mer­hausen, die es unmit­tel­bar uns auss­chließlich für gemein­nüt­zliche Zwecke und für einen traditions-trachtenerhaltenen bzw. his­torischen Verein zu ver­wen­den hat.

§ 27 Inkraft­treten
Die Satzung trifft mit dem heuti­gen Tage, dem 6. Jan­uar 1993 in Kraft.

Die Satzungsän­derung tritt am 6. Jan­uar 2006 in Kraft.

Som­mer­hausen, den 6. Jan­uar 2006

Unsere Kapelle

Die im Juni 1952 gegrün­dete Musikge­mein­schaft Som­mer­hausen wurde 1962 mit der Bürg­er­wehruni­form eingek­lei­det
und begleitet seit­dem den Burschenverein.

Musikkapelle_04

Die Chronik

Der „His­torische Burschen­verein mit Tra­cht­en­gruppe e.V. Som­mer­hausen“ wird 125 Jahre

Als am 29. Dezem­ber 1882 der His­torische Burschen­verein Som­mer­hausen gegrün­det wurde, hat er als beson­dere Auf­gabe den Erhalt der Bürgerwehr-​Uniform und der örtlichen Kirch­wei­h­bräuche benannt.

Über den genauen Zeit­punkt der Grün­dung dieser Bürg­er­wehr beste­hen lei­der keine Aufze­ich­nun­gen. Aber allein die leuch­t­en­den Far­ben des Hauses Limpurg, rot und gelb, sig­nal­isieren, dass eine enge Verbindung der Bürg­er­wehr zum gräflichen Haus der Rechteren-​Limpurg-​Speckfeld bestanden hat.

1268 wurde das gräfliche Haus erst­mals genannt. Von 1413 ist berichtet, dass in diesem Jahre die Hohenlohe-​Speckfeldische Linie ausstarb und 1435 Schenk von Limpurg hier “ das Sagen“ hatte.

Von 1601 gibt es die erste Über­liefer­ung über die dama­li­gen Markung­sumgänge unter Teil­nahme der Bürg­er­schaft (Bürg­er­wehr). Von 1617, 1685 und 1723 wird eben­falls berichtet, dass o.g. Markung­sumgänge stattge­fun­den haben.

Als weit­ere Jahreszahl ist uns 1649 über­liefert. Für dieses Jahr ist archivarisch fest­ge­hal­ten, dass beim Durchzug des Pfalz­grafen, der­selbe durch das Abhal­ten einer Bürg­er­pa­rade geehrt wurde. Auch hier war die Bürg­er­schaft ange­treten und in einer dies­bezüglichen Anweisung ist ange­ord­net: „Wo das Bürg­er­mil­itär paradiert, müssen gut gek­lei­dete, mit sauberer Armatur vorge­se­hene Leute aus­ge­sucht werden.“

1652 war das Geburt­s­jahr des heuti­gen Ham­meltanzes. Dieser wurde früher von aktiven Bürg­er­schaft­sange­höri­gen herausgeschossen.

1667 wurde erst­ma­lig das Kirch­wei­h­fest beschrieben. Aus Rech­nun­gen geht her­vor: „Denen Cor­po­rals, Trom­melschläger und Offizieren an der Kirch­weih als sie ins Gewehr gegan­gen altem Brauch nachgeben .… 12 Maß“. Hier ist auch „die in malerischen Uni­for­men gek­lei­dete Bürg­er­wehr“ erwähnt.

Von 1668 besagt eine alte Urkunde, dass zum Kirch­wei­h­fest dieses Jahres die Bürg­er­schaft exerziert wurde. Ab 1702 wurde dieses Treiben am Kirch­weih­son­ntag ver­boten und nur für den Mon­tag erlaubt, unter der Bedin­gung, dass es um 12.00 Uhr endi­gen müsse. Mit dieser Anord­nung war der Kirch­weih­mon­tag als „Som­mer­häuser Nation­alfeiertag“ begründet.

Vom 23. Sep­tem­ber anno 1752 befindet sich im gemeindlichen Archiv ein geschichtlicher Nach­weis über eine „Lista derer Ober– und Unter-​Offiziers wie auch einer gesamten jun­gen Mannschaft zu Sommerhausen“.

Diese Sit­ten und Gebräuche stam­men aus der Zeit, da Som­mer­hausen noch Res­i­denz der Grafen von Rechteren-​Limpurg war. Diesen regieren­den Grafen stand eine Bürg­er­wehr zur Ver­fü­gung, die sich aus Bürg­ern des Res­i­den­zsitzes bildete. Jeder Bürger, der keine kör­per­lichen Gebrechen hatte, musste dieser Bürg­er­wehr beitreten. Diese war lediglich eine Parade­truppe, die bei jeder fes­tlichen Gele­gen­heit mit großem Pomp aufmarschierte.

Mit großer Pracht und Drumherum feierte man auch 1785 das Kirch­wei­h­fest. Vergilbte Blät­ter des gemeindlichen Archivs schildern in allen Einzel­heiten den dama­li­gen Ablauf.

Anlässlich des Einzuges des neu­ver­mählten Grafen von Rechteren-​Limpurg mit dessen Gemahlin im Jahre 1807 paradierte die Bürgerwehr.

Doch diese Sitte der Bürg­er­wehrpa­rade, beson­ders am Kirch­wei­h­fest, war in Som­mer­hausen so tief ver­wurzelt, dass sie nun von Seiten der Bürg­er­schaft pri­vat weit­erge­führt wurde.

Von da an war aber noch ein weiter Weg, bis zum Kirch­wei­h­fest des Jahres 1882 eine neue Fahne durch die Burschen angeschafft und am Kirch­weih­mon­tag auf dem Schieß­platz durch Pfar­rer Hof­mann geweiht wurde.

Grün­dung des His­torischen Burschenvereins

Nach­dem es durch die fre­undliche Mitar­beit unseres Ehren­mit­glieds Alt-​Bürgermeister Karl Stein­mann gelun­gen ist, die Original-​Gründungsstatuten der Burschen­schaft (Vorgänger des Burschen­vere­ins) mit dem dazuge­höri­gen Schriftverkehr mit dem Königlichen Bezirk­samt Ochsen­furt aufzufinden, kann ein­wand­frei als Grün­dungs­da­tum des Vere­ins der 29. Dezem­ber 1882 angegeben wer­den. Am 29. Dezem­ber 1882 wurde eine Ver­samm­lung der Burschen unserer Ortschaft ange­setzt. In dieser Zusam­menkunft wurde beschlossen, einen Verein zu grün­den, dessen Auf­gabe es sein soll:

– den his­torischen Kirchweih-​Auszug zu erhal­ten,
– die altherkömm­lichen Sit­ten und Gebräuche zu pfle­gen,
– gute Sit­ten zu fördern,
– durch anständi­ges Benehmen sich die Achtung all­seits zu erwer­ben, sowie
– Gesang und gesel­lige Unter­hal­tung zu pflegen.

Die erste Vor­standswahl dieses neuge­grün­de­ten Vere­ins erbrachte fol­gen­des Ergeb­nis: Mar­tin Stolz als Vor­stand, Sebas­t­ian Dell, Georg Brand I, Georg Mündlein I, Mar­tin Oehler und Johann Richter als Ausschlussmitglied.

An diesem 29. Dezem­ber 1882 schlug die Geburtsstunde unseres Vere­ines. Viele Mit­glieder kamen, man hielt zusam­men, die erwäh­n­ten Statuten wur­den getreu dem Wahlspruch „Mit Bruder­hand umschlun­gen, wird Not und Leid bezwun­gen“ einge­hal­ten — die Jahre flossen dahin.

Nach 27 Jahren wurde eine neue Fahne angeschafft, die am 18. Juli 1909 im Schlosshof von Pfar­rer Mon­ninger geweiht wurde. In seiner Fes­trede erk­lärte Pfar­rer Mon­ninger die hohe Bedeu­tung der Fahne und erin­nerte die Burschen an ihre edlen Vereinsgrundsätze.

1911 wurde die Kirch­weih beson­ders gefeiert und die Fes­t­folge neu festgelegt.

Im Jahre 1920 wurde ein Gefal­l­enenehren­bild der Vere­ins­mit­glieder, die im Weltkrieg 191418 im Felde blieben, erstellt.

Lei­der ist nun bis 1925 nichts näheres mehr über das Leben und Treiben des Vere­ins und seiner Mit­glieder schriftlich fest­ge­hal­ten, denn das erste vom „Sekretär“ beschriebene Vere­ins­buch ist nicht mehr auffind­bar. Ab 1925 kann die Geschichte des His­torischen Burschen­vere­ins wieder lück­en­los ver­folgt werden.

1925 wurde die noch gut erhal­tene Schützen­scheibe (heutiges Vere­ins­abze­ichen) von den Ehren­mit­gliedern Friedrich Gut­mann und Kil­ian Mündlein ges­tiftet. Diese Scheibe wurde vom hiesi­gen Kun­st­maler Jörg Hart­mann gemalt.

Doch die aufwärtsstreben­den, fro­hen und glück­lichen Jahre wur­den durch den 2. Weltkrieg unter­brochen. Viele Vere­ins­mit­glieder mussten zu den Fah­nen eilen, manch einer sah die Heimat nicht wieder. Viele Unter­la­gen, Pro­tokolle, Aufze­ich­nun­gen und Uni­form­stücke der Bürg­er­wehr, sowie Aus­rüs­tungsstücke gin­gen ver­loren und wur­den ver­nichtet.
Nach dem furcht­baren Kriegsende, das uns nach leb­haft in Erin­nerung ist, waren es dann 53 Män­ner unserer Heimat­ge­meinde, die den Verein wieder aufleben ließen.

Der schwere Neuanfang

Der am 31.3.1974 ver­stor­bene Ehren­vor­stand Georg Het­zel und unser Ehren­mit­glied Karl Mündlein sen. kamen wohl aus dem Staunen nicht her­aus, als ihnen bei der Wieder­an­mel­dung des Vere­ins bei der Mil­itär­regierung im Jahre 1946 mit Gefäng­nis gedroht wurde, wenn hier „etwas mil­itärisches“ aufge­zo­gen würde. Aber trotz vieler bürokratis­cher Hin­dernisse kon­nte am 5.1.1947 die Wieder­grün­dung des Vere­ins mit amtlicher Genehmi­gung vorgenom­men werden.

Nun ent­fal­tete der His­torische Burschen­verein mit seiner his­torischen Uni­form rege Tätigkeit im Bere­ich auswär­tiger Ver­anstal­tun­gen. Viele Preise, Medaillen, Bän­der und son­stige Erin­nerungs­gaben zeu­gen von der Beliebtheit des Auftretens.

Im Jahre 1952 feierte der His­torische Burschen­verein Som­mer­hausen sein 70-​jähriges Gründungsfest.

1952 ent­deckte man bei Bauar­beiten zwis­chen dem Weingut Geb­hardt und dem Schloss Reste einer Frauen­tra­cht aus Som­mer­hausen im Mauer­w­erk. Noch im sel­ben Jahr wurde durch die Ini­tia­tive unseres späteren Ehren­mit­gliedes, ihre Erlaucht Hildgard Gräfin von Rechteren-​Limpurg-​Speckfeld, die Frauen– und Mäd­chen­gruppe gegrün­det und somit der Anschluss an die große Tra­cht­en­be­we­gung geschaf­fen. Sechs kom­plette Mäd­chen­tra­chten stiftete ihre Erlaucht dem Verein.

Im Jahre 1953 wur­den die ersten Tra­ch­t­en­tänze geübt, womit ein neues Vere­insleben zum Blühen kam. Außer­dem übergibt Gräfin Hildgard dem Verein das von ihr getex­tete Som­mer­häuser Volk­slied „Es gibt nur e Sum­mer­hause auf der Welt“ mit einer Widmung.

Ein weit­erer Höhep­unkt war das Jahr 1962, als die Musikge­mein­schaft Som­mer­hausen in die Uni­for­men der ehe­ma­li­gen Bürg­er­wehr eingek­lei­det wurde.

Am 28. Juli 1963 wurde von den Ehren­mit­gliedern Regine und Leon­hard Stang eine neue Fahne ges­tiftet, die an diesem Tage durch Herrn Kirchen­rat Georg Riegel im Fest­gottes­di­enst feier­lich geweiht wurde.

Ein far­ben­fro­her Tra­cht­en­festzug durch die dicht­gesäumten, fes­tlich geschmück­ten Straßen war ein weit­erer Höhep­unkt dieses Festes. Strahlen­der Son­nen­schein und die Beteili­gung zahlre­icher Gäste aus nah und fern haben diese Fah­nen­weihe, in Verbindung mit dem 80-​jährigen Grün­dungs­fest unseres Vere­ins, zu einer bleiben­den Erin­nerung verholfen.

Vom 17. bis 19. Juni 1972 war der Mark­t­flecken wieder Tre­ff­punkt für die Tra­cht­en­grup­pen und Musikkapellen aus ganz Bay­ern. Das Wet­ter war son­nig und die Stim­mung der Gäste heiter. Das Fes­t­bier süf­fig und das 90-​jährige Grün­dungs­fest des His­torischen Burschen­vere­ins, dem wohl ältesten Mit­glied in der Vere­ini­gung Bay­erischen Tra­cht­en­vere­ine, wieder ein voller Erfolg. Som­mer­hausen hatte für dieses Jubiläum sein schön­stes Fes­tk­leid angelegt und machte seinem gast­fre­undlichen Ruf wieder ein­mal alle Ehre.

Bei der Schlussfeier der Olymp­is­chen Spiele 1972 in München nah­men 2 Tra­cht­en­paare des His­torischen Burschen­vere­ins teil.

Einen schmer­zlichen Ver­lust musste der Verein am 3. Juni 1973 hin­nehmen, als die Nachricht kam, dass unser Ehren­mit­glied, ihre Erlaucht Hildgard Gräfin von Rechteren-​Limpurg-​Speckfeld, ver­stor­ben ist.
Groß war die Anteil­nahme der gesamten Bevölkerung als „unsere Gräfin“ am 8. Juni 1973, flankiert von Män­nern und Frauen des Vere­ins in Tra­cht und der Tra­cht­en­ju­gend, in Markt Ein­er­sheim zu Grabe getra­gen wurde.

Doch das Leben im Verein ging weiter. Tra­cht­en­feste in nah und fern wur­den besucht. Beim inter­na­tionalen Tra­cht­en­fest am 12. und 13.05.1973 in Wels/​Oberösterreich, beim großen Eröff­nungs­festzug des Münch­ner Okto­ber­festes 1977, bei der Eröff­nung der Deutschen Wein­woche am 3. Mai 1978, mit anschließen­dem Emp­fang im Max­i­m­il­ia­neum in München oder bei der Eröff­nung einer inter­na­tionalen Blu­me­nausstel­lung in Caen/​Frankreich, um nur einige Besuche zu nen­nen, zeigten die „His­torischen Burschen und Frauen die Schön­heit ihrer Uni­form und Tra­cht, sowie Volk­stänze aus unserer Heimat.

Am 26.5.1975 wurde unser langjähriger Vor­stand Mar­tin Oehler zum Ehren­vor­stand des His­torischen Burschen­vere­ins ernannt. Er führte den Verein von 1953 bis 1970 (ausgenom­men 1957) und hat sich im Verein beson­ders im Auf­bau der Tra­cht­en­gruppe und beim Erler­nen der Volk­stänze große Ver­di­en­ste erwor­ben. Viele Jahre hat er die wöchentlichen Tanzproben musikalisch betreut.

Im Jahre 1976 wurde erst­mals der Maibaum von Som­mer­hausen durch Män­ner und Frauen des His­torischen Burschen­vere­ins in Tra­cht aufgestellt. Die Tra­cht­en­ju­gend tanzte anschließend um den Maibaum und die Som­mer­häuser Musikan­ten spiel­ten die Tänze und umrahmten die Feier. Es wurde durch Vere­ins­beschluß fest­gelegt, dass dieser Brauch­tum nun alljährlich durchge­führt wird.

Ein weit­erer Höhep­unkt war der vom 24.5. bis 26.5.1978 in Som­mer­hausen aus­ge­tra­gene unter­fränkische Bezirk­sju­gend­tag, an dem sich die Jugendlichen der 16 unter­fränkischen Vere­ine ihr Stelldichein gaben und ihr Kön­nen in Volk­stanz, Volksmusik und Mundart zeigten.

Im Jahre 198182 wurde inner­halb des Vere­ins durch Artur Stein­mann eine Akko­rdeon­gruppe gegrün­det, die von unserem Ehren­mit­glied Hans Müller in die Tech­nik des Spie­lens eingewiesen wurde.

Vom 5. bis 7. Juni 1982 feiere der Verein als ältester Tra­cht­en­verein in Bay­ern sein 100-​jähriges Beste­hen in Verbindung mit dem 30. unter­fränkischen Bezirks-​Trachenfest.

Mit dem fes­tlich geschmück­ten Mark­t­flecken hätte sich kein schönerer Hin­ter­grund finden lassen. His­torische Schilder vor Gasthäusern, dem altehrwürdi­gem Schloss und dem Rathaus, wehende Fah­nen, sowie schmucke Fach­w­erkhäuser und dazwis­chen die bunte Schar der Tra­chtler, ver­liehen dem Festzug einen würdi­gen Rahmen.

Am 20.10.1982 wurde dem Verein auf der Fes­tung Marien­berg in Würzburg die Medaille „Für vor­bildliche Heimatpflege“ mit der Urkunde vom Land­tagspräsi­den­ten a.D. Rudolf Hanauer vom Bay­erischen Lan­desverein für Heimatpflege feier­lich überreicht.

Am 3.7.1982, anlässlich des großen Tra­chten­zuges in München — 100 Jahre Tra­cht­en­be­we­gung in Bay­ern — das Jahrhun­dert­fest der bay­erischen Tra­chtler, führte der His­torische Burschen­verein den Bezirk Unter­franken im Festzug an.

Am 6.10.1983 wurde der Bay­erische Min­is­ter­präsi­dent Dr. hc. Franz Josef Strauß anlässlich seines Besuches in Som­mer­hausen von den aktiven Frauen und Män­nern des His­torischen Burschen­vere­ins in Tra­cht und Uni­form zum Geburtshaus des Amerika-​Auswanderes Franz Daniel Pas­to­rius geleitet. Zuvor nah­men 6 Paare des Vere­ins bei einem Fes­takt in der Würzburger Res­i­denz teil.

Seit 1977 ver­anstal­tet der Verein alljährlich in Zusam­me­nar­beit mit der Musikge­mein­schaft Som­mer­hausen ein Straßenweinfest.

Am 6. Jan­uar 1995 wird das mehrjährige Auss­chußmit­glied und Kassier Werner Schönig zum 1.Vorsitzenden gewählt. Er ist mit 32 Jahren der jün­sten Vere­in­vor­sitzen­der der Vere­ini­gung der links der Donau.

Im April 1995 wird 1. Vor­stand Kas­par Mündlein wegen über­ra­gen­der Leis­tun­gen und vor­bildlicher Pflichter­fül­lung in über 50 Jahren als Funk­tionär des Vere­ins zum Ehren­vor­stand ernannt.

Im Mai 1998 übergibt Ehren­mit­glied Wolf­gang Baum eine von ihm geschriebene „Illus­tri­erte Geschichte des His­torischen Burschen­vere­ins Som­mer­hausen mit Tra­cht­en­gruppe e.V., gegr. 1882″, (344 Seiten).

Fort­set­zung in Arbeit

„Mit Bruder­hand umschlun­gen, wird Not und Leid bezwun­gen.